· 

Kita Notbetreuung

Nach den uns aktuell vorliegenden Informationen wird der Lockdown verlängert, so dass die Kindertageseinrichtungen bis 17. Januar 2021 geschlossen bleiben.

 

Für Kinder mit zwingend erforderlichem Betreuungsbedarf wird auch in der Woche ab 11. Januar 2021 im Rahmen des gebuchten Betreuungsangebotes eine Notbetreuung angeboten. Die entsprechenden Anmeldeformulare erhalten die Eltern über ihre Kitas.

 

Vielen Dank.

 

 

Wir rechnen in den nächsten Tagen mit weiteren Informationen für die Zeit ab 18. Januar 2021 und halten Sie weiter auf dem Laufenden.

 

 

Die Stadt Waiblingen hat folgende E-Mail an alle EBs mit der Bitte um Weiterleitung versendet:

 

Sehr geehrte Elternvertreterinnen und Elternvertreter, sehr geehrte Eltern,

 

wie Sie vermutlich alle am Wochenende den Nachrichten entnehmen konnten, geht Deutschland zum zweiten Mal in einen kompletten Lockdown.

 

Bundesweit werden vom 16.12.2020 bis einschließlich 10.01.2021 auch die Kindertageseinrichtungen geschlossen und für diese Zeit nur eine Notbetreuung angeboten.

 

Wir möchten Sie mit dieser Information über die Voraussetzungen und die Durchführung der Notbetreuung informieren.

 

  • Eine Notbetreuung für Kinder kann angeboten werden, wenn
    • Beide Erziehungsberechtigte oder berufstätige Alleinerziehende am Arbeitsplatz, vor Ort oder im Homeoffice, unabkömmlich sind und
    • dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind.
  • Es besteht kein Anspruch auf Notbetreuung an den geplanten Schließtagen der Kindertageseinrichtungen sowie an Sonn- und Feiertagen, wie auch am Wochenende
  • Die Betreuung findet im bisherigen gebuchten Umfang und zu den bekannten Öffnungszeiten statt
  • Für Kinder gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot, die
    • in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind, soweit die zuständigen Behörden nichts Anderes anordnen oder
    • sich innerhalb der vorausgegangenen 10 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert-Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet innerhalb von 10 Tagen nach der Rückkehr neu als Risikogebiet eingestuft wird, oder
    • typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen.

Ein Zutritts- und Teilnahmeverbot besteht jedoch nicht mehr, wenn eine Pflicht zur Absonderung, z.B. durch die Möglichkeit der „Freitestung“, endete.

 

Wir möchten Sie daraufhin weisen, dass es aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus betrieblichen Gründen (z.B. Personalmangel) zu Einschränkungen kommen kann.

 

Wenn Sie ab dem 16.12.2020 ein Notbetreuungsangebot benötigen, füllen Sie bitte beiliegende Formulare (Anmeldeformular und Selbsterklärung) aus und geben diese in Ihrer Kindertageseinrichtung ab.

 

Ein Nachweis durch den Arbeitgeber (Unabkömmlichkeitsbescheinigung) ist nicht erforderlich.

 

Die Notbetreuung soll nur für einen kurzen Zeitraum erfolgen und dadurch keine Abstriche bei den Anspruchsvoraussetzungen gemacht werden. Mit dieser Maßnahme soll die Anzahl der Kontakte reduziert werdenBitte nehmen Sie die Notbetreuung nur dann in Anspruch, wenn dies zwingend erforderlich ist.

 

Weiter Informationen können Sie unsere Homepage entnehmen.

 

Für die Weiterleitung dieser E-Mail an alle Eltern danken wir Ihnen im Voraus.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Wir wünschen Ihnen – wenn auch mit Einschränkungen - eine schöne Weihnachtszeit.

 

Mit freundlichen Grüßen

Erika Schwiertz und Freia Rausch

Stadt Waiblingen

Fachbereich Bildung und Erziehung

Abteilung Kindertageseinrichtungen

Download
Anmeldung für die Notbetreuung in einer Kindertageseinrichtung
Abt.Kindertageseinrichtungen_Anmeldung_f
Adobe Acrobat Dokument 478.4 KB
Download
Selbsterklärung zur Anwesenheitspflicht
selbsterklaerung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 365.9 KB

Kommentar schreiben

Kommentare: 0